Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Peene-Idyll Rankwitz GmbH

(Stand: Juni 2023)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise überlassenen Ferienappartements sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Peene-Idyll Rankwitz GmbH (nachfolgend „Peene-Idyll Rankwitz“).
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und sind schriftlich seitens der Peene-Idyll Rankwitz zu genehmigen, auch wenn in den AGB des Kunden enthalten (diesen wird an dieser Stelle bereits ausdrücklich widersprochen).  

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Peene-Idyll Rankwitz sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und
unverbindlich. Der Beherbergungsvertrag kommt durch eine Buchungsanfrage des Kunden bzw. Bestellers sowie einer entsprechenden Buchungsbestätigung der Peene-Idyll Rankwitz bzw., falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen kann, durch Bereitstellung des Ferienappartements zustande.

2.2 Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. „Vertragspartner“ sind hierbei Peene-Idyll Rankwitz und der Kunde. Peene-Idyll Rankwitz ist berechtigt, vor Ankunft des Kunden die aus dem Vertrag resultierenden Zahlungsansprüche auf der seitens des Kunden oder Bestellers angegebenen Kreditkarte ganz oder teilweise zu reservieren; zu einer Abbuchung des Betrages kommt es hierdurch nicht. Nimmt ein Dritter („Besteller“) die Buchung für den Kunden vor, haftet er gegenüber Peene-Idyll Rankwitz zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist in einem solchen Fall der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden weiterzuleiten.

2.3 Peene-Idyll Rankwitz steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Stornierungen und
vergleichbare Erklärungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.  

2.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu
anderen als den vertraglich vereinbarten Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Peene-Idyll Rankwitz, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Gleiches gilt für die Belegung der Ferienappartements mit mehr als der gebuchten Personenzahl. In diesem Fall ist Peene-Idyll Rankwitz berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu verlangen.

2.5 Ist der Kunde Unternehmer, ist für den Inhalt und Umfang des Vertrages ausschließlich die
Buchungsbestätigung der Peene-Idyll Rankwitz in Textform maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich in gleicher Form widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder fernmündliche Bestellungen und Vereinbarungen. Ein entsprechender Widerspruch gilt jedenfalls dann nicht mehr als unverzüglich, wenn er Peene-Idyll Rankwitz nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zugegangen ist.

§ 3 Appartementbereitstellung, Übergabe und Rückgabe, Sicherheitsleistung, Haustiere, Rauchverbot

3.1 Gebuchte Ferienappartements stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Ferienappartement vorausbezahlt wurde, hat Peene-Idyll Rankwitz das Recht, gebuchte Ferienappartements nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche gegen Peene-Idyll Rankwitz herleiten kann. Peene-Idyll Rankwitz steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.  

3.2 Ist in der Buchungsbestätigung ein bestimmtes Ferienappartement zugesagt, ist dieses aber nicht
verfügbar, so ist Peene-Idyll Rankwitz berechtigt, ein gleichwertiges Ferienappartement im Haus zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

3.3 Bei Anreise ist der Kunde verpflichtet, sich auszuweisen und eine Sicherheitsleistung in Form einer
Kreditkartengarantie (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwarteten Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder ähnliches) zu stellen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.

3.4 Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens Peene-Idyll Rankwitz
und gegen Berechnung mitgebracht werden.

3.5 Das Rauchen in den gebuchten Ferienappartements bzw. Räumlichkeiten der Peene-Idyll Rankwitz
ist grundsätzlich nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen das Rauchverbot, ist er Peene-Idyll Rankwitz zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 wird in jedem Fall des Verstoßes gegen das Rauchverbot fällig.

3.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienappartements spätestens um 10:00 Uhr geräumt
(besenrein, Mülleimer geleert, Flaschen und Papier entsorgt, Abgewaschen, Geschirrspüler ausgeräumt) zur Verfügung zu stellen. Danach kann Peene-Idyll Rankwitz für die zusätzliche Nutzung des Ferienappartements bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preisliste) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des entsprechenden zusätzlichen Entgeltes. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass Peene-Idyll Rankwitz kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.  

3.7 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm bei Beginn des Beherbergungsvertrages übergebenen
Schlüssel und Codekarten am vereinbarten Abreisetag an die Peene-Idyll Rankwitz GmbH zurück zu geben.

3.8 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Beherbergungsvertrag vereinbarten Zeitraum
hinaus ist nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit Peene-Idyll Rankwitz möglich. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung seitens der Peene-Idyll Rankwitz in Textform. Diese erteilt die Zustimmung nach freiem Ermessen und abhängig von der Verfügbarkeit. Die Bestätigung in Textform gilt als Vertragsverlängerung des ursprünglichen Beherbergungsvertrages. Ein Anspruch auf eine Vertragsverlängerung besteht grundsätzlich nicht. Die Stornierungsfrist bei der Verlängerung des Aufenthaltes ändert sich entsprechend Ziffer 6.3.

§ 4 Leistungen, Preise, Aufrechnung, Schadenersatz

4.1 Peene-Idyll Rankwitz ist auf Grundlage des Beherbergungsvertrages verpflichtet, dem Kunden das
gebuchte Ferienappartement bzw. gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienappartements sowie die für die in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Peene-Idyll Rankwitz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Peene-Idyll Rankwitz an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.  

4.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gegenüber einer Forderung der Peene-Idyll Rankwitz berechtigt. Eine Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Kunden gegenüber Peene-Idyll Rankwitz an einen Dritten bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Peene-Idyll Rankwitz.

4.4 Während des Aufenthalts entstandene Schäden im Ferienappartement sind vom Kunden
unverzüglich anzuzeigen. Seitens der Peene-Idyll Rankwitz wird eine Schadensmeldung erstellt. Wenn Schäden nach der Abreise des Kunden im Ferienappartement festgestellt werden, die dieser versäumt hat zu melden, behält sich die Peene-Idyll Rankwitz vor, die angegebene Kreditkarte mit einer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu belasten.



§ 5 Zahlung

5.1 Rechnungen der Peene-Idyll Rankwitz sind nach Zugang der Rechnung so zu bezahlen, wie es in
der Buchungsbestätigung geschrieben steht: Die Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises ist sofort zu übermitteln und im Anschluss erhalten Sie Ihre  Buchungsbestätigung. Die Restzahlung in Höhe von 70% des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Die Peene-Idyll Rankwitz ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Geschäftskunden müssen eine Kostenübernahme und eine Firmenkreditkarte der Firma vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so ist der Kunde verpflichtet seine privaten Kreditkartendaten zu hinterlegen und auch die Kosten zu tragen.

5.2 Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Ferienappartements,
der Leistungen der Peene-Idyll Rankwitz, der Belegungsanzahl oder der Aufenthaltsdauer und stimmt Peene-Idyll Rankwitz diesen Änderungen zu, ist Peene-Idyll Rankwitz berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.

5.3 Peene-Idyll Rankwitz ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, sofern eine Änderung der
Beherbergungsdauer oder der Ferienappartementnutzung nach Vertragsschluss erfolgt, eine angemessene Zahlung zu verlangen. Die Höhe dieser Vorauszahlung und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Beherbergungsvertrag nach Absprache individuell vereinbart werden.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist Peene-Idyll Rankwitz berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Peene-Idyll Rankwitz ausdrücklich vorbehalten. Bei nicht erfolgter Begleichung der Forderung trotz einmaliger Mahnung ist Peene-Idyll Rankwitz berechtigt, die hinterlegten Kreditkartendaten zur Tilgung der Forderung heranzuziehen sowie die noch offene Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten.
5.5 Für den Fall, dass die Überweisung eines Geldbetrages durch den Kunden aus dem Ausland an
Peene-Idyll Rankwitz erfolgt, trägt der Kunde die durch die Auslandsüberweisung entstehenden Kosten.

§ 6 Stornierung durch den Kunden

6.1 Getätigte Buchungen sind für die Vertragspartner bindend. Vorbehaltlich anderweitiger
individueller Stornierungsregelungen, welche zwischen den Vertragsparteien im Rahmen der Buchungsbestätigung in Textform zu erfolgen haben, gelten für Stornierungen von gebuchten Ferienappartements und/oder Leistungen seitens des Kunden die nachfolgenden Bestimmungen:

6.2 Stornierungen müssen in Textform (z.B. E-Mail oder Telefax) erfolgen.

6.3 Für Buchungen ist eine kostenfreie Stornierung 30 Tage vor der vereinbarten Inanspruchnahme
der gebuchten Ferienappartements und/oder Leistungen (nachfolgend „Anreise“) möglich. Erfolgt die Stornierung bis zu 14 Tage vor Anreise, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 50% des Reisepreises. Bei einer Stornierung bis zu 3 Tage vor Anreise sind 80% des Reisepreises zu zahlen. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder wenn die gebuchten Ferienappartements und/oder Leistungen ohne vorherige Stornierung nicht in Anspruch genommen werden („Nichtanreise“) ist der volle Reisepreis zu entrichten. Eine Verkürzung der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer ist ebenfalls nur bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Verkürzungen der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 90% des Buchungspreises.  

6.4 Peene-Idyll Rankwitz wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Ferienappartements
und/oder Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt Peene-Idyll Rankwitz eine erneute Vermietung der Ferienappartements für den von dem Kunden gebuchten Leistungszeitraum, so reduziert sich die Zahlungspflicht des Kunden nach vorstehender Ziffer 6.3 um den Betrag, aus der die Summe der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung des Kunden den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Kunden vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Kunden möglich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Peene-Idyll Rankwitz überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch Peene-Idyll Rankwitz

7.1 Wurde zwischen Peene-Idyll Rankwitz und dem Kunden individuell eine Frist zur kostenfreien
Stornierung des Beherbergungsvertrages vereinbart (vgl. Ziffer 6.1), ist Peene-Idyll Rankwitz innerhalb dieser Frist ebenfalls berechtigt, von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach dem/den vertraglich gebuchten Ferienappartement/s und/oder Leistungen vorliegen und der Kunde auf ausdrückliche Aufforderung seitens Peene-Idyll Rankwitz in Textform nicht auf sein Recht zu einer kostenfreien Stornierung der Buchung verzichtet.

7.2 Peene-Idyll Rankwitz ist zum Rücktritt von dem Beherbergungsvertrag berechtigt, sofern der
Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen lassen einer seitens Peene-Idyll Rankwitz gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet.

7.3 Ferner ist Peene-Idyll Rankwitz berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis aus wichtigem
Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn  

  • höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere seitens Peene-Idyll Rankwitz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Ferienappartements oder Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Anmietung, gebucht werden;
  • Peene-Idyll Rankwitz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen der Peene-Idyll Rankwitz in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Peene-Idyll Rankwitz zuzurechnen ist;
  • eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt und diese nach Abmahnung nicht beendet wird.

7.4 Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform. Peene-Idyll Rankwitz hat den Kunden von der
Ausübung des Rücktritts-/ Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.5 Bei berechtigter Kündigung oder Rücktritt durch Peene-Idyll Rankwitz entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Peene-Idyll Rankwitz bleiben unberührt.

§ 8 Haftung, Verjährung

Haftung der Peene-Idyll Rankwitz
8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gleich welcher Art (vertraglich oder gesetzlich) sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, ausgeschlossen:
Peene-Idyll Rankwitz haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der vorstehenden Regelung umfasst sind und die durch leicht fahrlässiges Verhalten der Peene-Idyll Rankwitz , ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet Peene-Idyll Rankwitz nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinal- bzw. Kernpflichten), zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.2 Einer Pflichtverletzung der Peene-Idyll Rankwitz steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter dieser Ziffer 8 gelten jedoch auch für die Haftung seitens Peene-Idyll Rankwitz für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Peene-Idyll Rankwitz.

Besondere Regelung für eingebrachte Sachen:
8.3 Für eingebrachte Sachen haftet Peene-Idyll Rankwitz dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, §§ 701 ff. BGB. Bei Beschädigung oder Verlust ist die Haftung beschränkt bis zum Hundertfachen des Apartmentpreises pro Tag, höchstens jedoch 1.500 €. Für Geld, Kostbarkeiten und Wertgegenstände tritt an die Stelle von 1.500,00 € der Betrag von 500,00 €. Geld und Wertgegenstände können im Ferienappartementsafe (soweit vorhanden) aufbewahrt werden. Peene-Idyll Rankwitz empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, der Peene-Idyll Rankwitz Anzeige macht (§ 703 S. 1 BGB). Dies gilt nicht, wenn die Sachen von Peene-Idyll Rankwitz zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Peene-Idyll Rankwitz oder ihren Leuten verschuldet ist. Gegenstände oder Materialien, die vom Kunden in allgemein zugänglichen Räumen der Peene-Idyll Rankwitz, auch in technischen Einrichtungen und Veranstaltungsräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter der Peene-Idyll Rankwitz in Obhut genommen werden. In den Ferienappartements gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte Kunde eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung der Peene-Idyll Rankwitz ausgeschlossen.

8.4 Gegenstände, die der Kunde in den Räumlichkeiten der Peene-Idyll Rankwitz zurückgelassen hat,
werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Peene-Idyll Rankwitz verpflichtet sich jedoch, diese Gegenstände bis zu 1 Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung aufzubewahren. In allen anderen Fällen werden die Gegenstände dem Finder gegen Quittierung ausgehändigt. Eine Haftung der Peene-Idyll Rankwitz für diese Gegenstände ist ausgeschlossen.

8.5 Soweit dem Kunden ein Kraftfahrzeug-Stellplatz auf einem Ferienappartementhausparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird oder Gepäckstücke bzw. andere Gegenstände des Kunden für die Dauer seiner Abwesenheit auf dessen ausdrücklichen Wunsch durch Peene-Idyll Rankwitz aufbewahrt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Peene-Idyll Rankwitz ist jederzeit berechtigt, die Aufbewahrung von Wertgegenständen abzulehnen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie aufbewahrter Gepäckstücke oder Gegenstände des Kunden haftet Peene-Idyll Rankwitz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht der Peene-Idyll Rankwitz besteht nicht. Etwaige Schäden sind Peene-Idyll Rankwitz unverzüglich anzuzeigen.

8.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Ein
Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

8.7 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Peene-Idyll Rankwitz auftreten, wird
Peene-Idyll Rankwitz bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.8 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, gegenüber
Peene-Idyll Rankwitz anzuzeigen. Ansprüche des Kunden sind innerhalb von einer Woche nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber Peene-Idyll Rankwitz schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung seitens Peene-Idyll Rankwitz gem. Ziffer 8.1 sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 2 Monaten nach schriftlicher Ablehnung der Ansprüche durch Peene-Idyll Rankwitz oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden. Alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Tag, ab dem die Leistungsverbringung nach dem Beherbergungsvertrag beendet wurde bzw. beendet werden sollte.

Haftung des Kunden
8.9 Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Unbeschadet weiterer Ansprüche haftet der Kunde insbesondere für
- die mutwillige Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl von Einrichtungsgegenständen;
- Schäden, die durch überlaufende Duschwannen oder Spülbecken entstehen;
- Schäden, die durch das Auslösen des Brandmelders verursacht werden, insbesondere durch unbeaufsichtigt gelassene Herde, Toaster, Mikrowellen etc., durch Zurücklassen von Töpfen, Pfannen, Wasserkochern etc. auf angeschalteten Herdplatten, durch unerlaubtes Rauchen, offenes Feuer, Räucherstäbchen, Kerzen, Rauchrituale etc., durch Bügeln auf dem Teppich oder durch unbeaufsichtigte Kinder.
Die vorstehende Aufzählung dient der Klarstellung und ist nicht abschließend. Weitere Ansprüche der Peene-Idyll Rankwitz können bestehen.

§ 9 Zustand der Ferienappartements

Die Anbringung von Dekorationsmaterialien in den Ferienappartements der Peene-Idyll Rankwitz ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Peene-Idyll Rankwitz zulässig. Für die Genehmigungsfähigkeit der Dekoration hat der Kunde einzustehen. Der Kunde haftet für derartig eingebrachte Dekoration alleine und stellt Peene-Idyll Rankwitz von Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen der vorstehenden Bestimmungen haben in Textform zu erfolgen.
Dies gilt auch für den Verzicht auf das vorstehende Textformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungsort ist die Peene-Idyll Rankwitz GmbH, Am Hafen 1, 17406 Rankwitz und Zahlungsort
ist die Peene-Idyll Rankwitz GmbH im Spiegelsbergenweg 99 in 38820 Halberstadt.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, Berlin. Dies gilt auch, wenn der Kunde oder Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

10.4 Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des
Beherbergungsvertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechend wirksamer Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in dem Beherbergungsvertrag.